Strafrecht
 

Als Strafverteidigerin setzte ich mich in der Kanzlei Neldner
für Ihre Rechte ein. Insbesondere 
im Strafrecht ist ein Vertrauensverhältnis zu den Mandant:innen wichtig. Unvoreingenommen und sachlich werde ich Ihnen zu hören - denn eine ehrliche Kommunikation ist hier entscheidend.

Wichtig ist auch eine frühzeitige Kontaktaufnahme. Denn oftmals kann durch eine kluge Taktik ein Gerichtsverfahren verhindert und eine Einstellung erwirkt werden. 
Zu den Kernbereichen meiner strafrechtlichen Tätigkeiten zählen:

  • ​Allgemeines Strafrecht
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Kapitalstrafrecht
  • Sexualstrafrecht
  • ​Organisierte Kriminalität
  • Strafvollzugsrecht

Erfahren Sie hier mehr  zum Ablauf eines Strafverfahrens.

 

Nebenklage und Opferschutz

Selbstverständlich engagiere ich mich als Strafverteidigerin auch im Opferschutz. Geschädigte können umfassende Rechte im Strafverfahren in Anspruch nehmen - u.a können Kontakt- und Näherungsverbote erwirkt werden.

Als Leidtragenden von Straftaten kann man durch die Nebenklage aktiv am Prozess teilnehmen und so für die Anerkennung der eigenen Rechte kämpfen. Man tritt in dem Fall als dritte Partei auf und ist unabhängig von der Staatsanwaltschaft. Dafür muss man im Verfahren nicht selbst anwesend sein, sondern kann sich von uns vertreten lassen. Als NebenklägerIn kann man z.B. Beweisanträge stellen, Akteneinsicht erhalten, sogar gegen das Urteil vorgehen und so für die Anerkennung der eigenen Rechte kämpfen. 

Auch trete ich als Geschädigten- und Zeugenbeistand auf. 

Gerne berät die Kanzlei Neldner Sie über Ihre Möglichkeiten in Ihrem konkreten Fall.

Schmerzensgeld
 

Oft entstehen Leidtragenden von Straftaten materielle Schäden. Diese finanziellen Nachteile können unabhängig von einer möglichen Nebenklage im Strafverfahren als Schadensersatz geltend gemacht werden.

Gleiches gilt für das Schmerzensgeldansprüche. Ziel von Schmerzensgeld ist es einen finanziellen Ausgleich für das erlittene Leid zu schaffen. Auch diese Ansprüche können im Strafverfahren im Adhäsionsverfahren geltend gemacht werden. 

Rufen Sie an, und wir besprechen, jegliche Fragen bezüglich möglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld.

© Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten. Impressum & Datenschutz

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.